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„Jedenfalls hört man, dass die einstigen Bodenreform-Kunstsammellager heute so gut wie leergefegt sind.“ Kunst- und Kulturgüter aus der Bodenreform auf dem westdeutschen Kunst- und Antiquariatsmarkt

 

Einleitung

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Die Koordinationsstelle für Provenienzforschung in Nordrhein-Westfalen (KPF.NRW) führt seit Anfang 2024 in Kooperation mit dem Deutschen Zentrum Kulturgutverluste (DZK) ein Grundlagenforschungsprojekt im Bereich des Kulturguttransfers aus der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) durch.[1] Im Rahmen dieses Projektes wird aus einer ehemals westdeutschen Perspektive die Frage erforscht, auf welchen Wegen Kunst- und Kulturgüter aus der SBZ bzw. DDR in kulturgutbewahrende Institutionen – wie etwa Museen und Bibliotheken – nach NRW gelangten. Der Fokus der Projektforschung liegt dabei einerseits auf der Untersuchung von transparenten, staatlich genehmigten Kunst- und Kulturguttransfers im geteilten Deutschland.

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Andererseits befasst sich das Grundlagenforschungsprojekt der KPF.NRW mit Objekten, die aus diversen Entzugskontexten in der SBZ/DDR stammen und die sich gegenwärtig in nordrhein-westfälischen Einrichtungen befinden bzw. bereits restituiert worden sind. So konnten Kunst- und Kulturgüter, die in der SBZ nach 1945 im Zuge der sog. Bodenreform zumeist aus dem Besitz adeliger Familien enteignet und verstaatlicht worden waren, – u.a. durch Hinweise aus anderen Projekten – in mehreren musealen und bibliothekarischen Sammlungen in NRW nachgewiesen werden. Eine Erkenntnis, die im Projekt eine große Rolle spielt, ist die Tatsache, dass Objekte aus der Bodenreform nicht zuletzt durch ostdeutsche Exportfirmen – wie etwa dem Staatlichen Kunsthandel der DDR und das Zentralantiquariat (ZA) – auf den westdeutschen und auch internationalen Kunst- und Antiquariatsmarkt gebracht wurden.

 

Bodenreform und Antiquitätenexporte aus der DDR nach NRW

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Die Durchführung der Bodenreform in der SBZ in den Jahren 1945 bis 1948 und die mit ihr einhergehende Konfiszierungswelle blieb auf der anderen Seite des Eisernen Vorhangs nicht verborgen. Bereits im Jahr 1953 wurden in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) durch das Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen in einem Nachschlagewerk über Ostdeutschland erstmals gesammelte Informationen zu diesem Phänomen publiziert:

„Die B. [Bodenreform, Anm. der Verf.] erfolgte auf Betreiben der sowjetischen Besatzungsmacht. Ihre Grundlage sind Verordnungen der damaligen 5 Länder- bzw. Provinzialverwaltungen. […]  Sie wurde offiziell begründet als „unaufschiebbare, nationale, wirtschaftliche und soziale Notwendigkeit“. Entschädigungslos enteignet wurden alle Privatbetriebe über 100 ha Betriebsfläche sowie — unabhängig von der Betriebsgröße — Betriebe von „Kriegsverbrechern und Naziaktivisten“. Mit der Enteignung war die Vertreibung der ehemaligen Besitzer und ihrer Familien verbunden. Bis 1.1.1949 wurden aus Privatbesitz über 100 ha 7.112 Güter mit 2,5 Mill. ha, aus Privatbesitz unter 100 ha 4.278 Betriebe mit 124.000 ha enteignet. Zusammen mit dem Landbesitz des Staates, der Länder, Provinzen, Städte und Gemeinden ergaben sie den Bodenfonds mit rund 3,22 Mill. ha land- und forstwirtschaftlicher Fläche. Dieser Bodenfonds wurde verteilt: an 119.530 landlose Bauern und Landarbeiter 924.365 ha; an 80.404 landarme Bauern 270.949 ha; an 89.529 Umsiedler 754.976 ha; an 45.403 Kleinpächter 43.969 ha; an 169.427 Arbeiter und Handwerker 111.203 ha; an 39.786 Altbauern (Waldzulagen) 62.140 ha.“[2]

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Auch auf dem westdeutschen Kunstmarkt war der Begriff „Bodenreform“ geläufig. Es war bekannt, dass einige Kunstwerke, Antiquitäten und Antiquariatsbestände, die im Rahmen der Bodenreform beschlagnahmt worden waren, später aus der DDR ausgeführt und im westlichen Kunsthandel bzw. auf Auktionen veräußert wurden. In den frühen 1970er-Jahren verbreitete sich sogar das Gerücht, dass ostdeutsche Sammelpunkte, in denen Bodenreform-Gegenstände deponiert wurden – wie etwa die Landesgalerie Moritzburg in Halle – aufgrund von Exporten in den Westen leer standen. So wurde in einem Artikel in dem westdeutschen Kunstmarktmagazin Weltkunst im Jahre 1973 auf die gängige Praxis der DDR eingegangen, Bodenreformbestände in den Westen zu verkaufen:

„Die Regierung in Ostberlin hat in den 50er Jahren im Zuge der Enteignung von Großgrundbesitzern (Bodenreform) nicht unbeträchtlichen privaten Kunstbesitz entschädigungslos übernommen. Manches davon ist im Laufe der Jahre auch auf westlichen Auktionen oder im Kunsthandel aufgetaucht und umgesetzt worden. (…) Jedenfalls hört man, daß die einstigen Bodenreform-Kunstsammellager heute so gut wie leergefegt sind.“[3]

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Aktuell sind zwei Fälle bekannt, in denen Sammlungsstücke aus dem ehemaligen Besitz adeliger Familien nach der Enteignung im Jahr 1945 in Museen in NRW gelangt sind. Sie wurden bereits beforscht und publiziert, daher nimmt ihre Behandlung hier nur einen kleinen Raum ein.[4]

Im Jahr 1957 erwarb das Leopold-Hoesch-Museum in Düren vier Druckgrafiken von Wenzel Hollar (1607–1677), die ehemals im Besitz von Theodor Apel in Ermlitz (heute Ortsteil von Schkopau in Sachsen-Anhalt) gewesen waren.[5] Die Erwerbung erfolgte über den Düsseldorfer Antiquariatshandel. Die Ermlitzer Kunstsammlung war im Jahr 1945 im Zuge der Bodenreform beschlagnahmt worden. Im Jahr 2018 restituierte das Leopold-Hoesch-Museum die besagten Druckblätter an die Erben der Familie Apel.[6]

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Im Jahr 2021 restituierte das Hetjens Deutsches Keramikmuseum in Düsseldorf einen um 1730 entstandenen Meissener Teller mit Schmetterlingsdekor aus dem ehemaligen Besitz der Familie Vitzthum von Eckstädt aus dem Schloss Schönwölkau bei Leipzig an die Nachfahren. Ähnlich wie im Dürener Fall hatte man im Rahmen der Bodenreform 1945 das Schloss Schönwölkau samt seiner Ausstattung beschlagnahmt. Gegen Ende des Jahres 1963 wurde der Teller gemeinsam mit weiteren Objekten durch die Landesgalerie Moritzburg, an welche ein Teilbestand aus dem Schloss Schönwölkau vorher überführt worden war, an den VEH Moderne Kunst übergeben und von letzterem an unbekannte westliche Kunden gegen Devisen veräußert. Nach dem Verkauf im Jahre 1963 verlieren sich die Spuren, bis sich der Teller in Privatbesitz des Düsseldorfer Industriellen Ernst Georg Schneider (1909–1977) nachweisen lässt. 1974 schenkte Schneider etwa 1.300 Objekte – inklusive Schmetterlingsteller – an die Stadt Düsseldorf / das Hetjens – Deutsches Keramikmuseum. Ob der Teller von Schneider im Jahr 1963 direkt in der DDR oder zu einem späteren Zeitpunkt im westlichen Kunsthandel erworben wurde, konnte bislang nicht belegt werden.[7]

 

Bodenreform und Antiquariatsexport aus der DDR nach NRW

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Auch in nordrhein-westfälischen Bibliotheken lassen sich Bodenreform-Bestände nachweisen. Als ein Beispiel soll hier die Enteignung und Restitution der Bibliothek der Grafen zu Stolberg-Roßla vorgestellt werden.[8]

Die historische Bibliothek umfasste ca. 33.000 Bände (davon ca. 10.000 Bände Leichenpredigten) und etwa 100 Handschriften.[9] Sie war bis 1946 im Seitenflügel des Rentkammerbaus des Schlosses in Roßla im Südharz aufgestellt und umfasste 22 Abteilungen mit den Schwerpunkten Theologie, Recht und Verwaltung, Ökonomie, Wald- und Hauswirtschaft sowie Geschichte. Die Signaturen reichen von A = Theologie bis X = Harz. Die Bestände wurden von der Familie seit dem 16. Jahrhundert auf ihren Besitztümern in Ortenberg/Hessen und Roßla/Harz zusammengetragen. Seit Ende des 19. Jahrhunderts befand sich die Bibliothek ausschließlich in Roßla. Erschlossen wurde sie seit 1877 durch einen umfangreichen handschriftlichen Katalog des Bibliothekars Heinrich Beyer (1806–1886).[10] Die Bände wurden mit einem Rundstempel mit der Umschrift „Gräflich Stolbergsche Bibliothek zu Rossla“ gekennzeichnet. (Abb. 1) Weitere Provenienzmerkmale sind Signatur-Etiketten auf den Buchrücken und Signaturen auf dem Vorblatt, die den Angaben im Katalog entsprechen.

 

Abb. 1: Bibliotheksstempel der Gräflich Stolbergschen Bibliothek zu Rossla und der spätere Vermerk „Ausgeschieden“, © Annett Büttner

 

Enteignung

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Am 12. April 1945 wurde Roßla zunächst von amerikanischen Soldaten besetzt, jedoch Anfang Juli – gemäß den Vereinbarungen von Jalta – in die SBZ eingegliedert. Der letzte Eigentümer Christoph Martin zu Stolberg-Roßla (1888–1948) wurde 1945 zunächst vom Bürgermeister Roßlas zu seinem eigenen Schutz aus dem Schloss in die Domäne zwangsübersiedelt.[11] Als diesem kommunistischen Bürgermeister, der dem Fürsten wohlgesonnen war, dessen bevorstehende Deportation angekündigt wurde, warnte er ihn, sodass Christoph zu Stolberg-Roßla zu Fuß nach Ortenberg flüchten konnte.[12] Die Verwaltung seines Besitzes wurde zunächst unter Treuhänderschaft gestellt.[13] Den Enteignungen durch die Maßnahmen der Bodenreform entging er dennoch nicht, denn „kennzeichnend für Entziehungen in der SBZ ist eine pauschale Kriminalisierung willkürlich definierter Gruppen ohne die Feststellung individueller Schuld (‚Junker‘, ‚Kriegsgewinnler‘).“[14]

<9>
Die Enteignung erfolgte im Rahmen der Verordnung über die Bodenreform der Provinz Sachsen vom 3. September 1945 und des Erlasses über die Sicherung von Kunst- und Kulturgut im Zuge der Bodenreform in der Provinz Sachsen vom 13. September 1945. Sie wurde dem Treuhänder durch eine Anweisung des Präsidenten der Provinz Sachsen vom 25. September 1945 mitgeteilt und bezog auch das vollständige Inventar mit ein.[15] Die Bibliothek verblieb zunächst in der Rentkammer. Ein Teil wurde vom Landeskonservator als Vertreter der Provinzialregierung in mehreren LKW-Ladungen am 29. Oktober1946[16] zunächst nach Merseburg gebracht und dort im Dom oder seinen Nebengebäuden gelagert. Anders als bei der Bibliothek Stolberg-Wernigerode, konnte ein Abtransport durch die sowjetische Trophäenkommission verhindert werden.[17] Die „Schlossbergeliste“ der Kunst- und Kulturgüter der Provinz Sachsen listete weiterhin den Abtransport von „10.130 Büchern in die Landesbibliothek/Institute (März 1947), 8 Tonnen Archivalien in das Landesarchiv (1949) sowie 179 Bilder ins Moritzburgmuseum“ auf.[18]

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Weitere Transporte müssen aber gefolgt sein, denn aus einem Schreiben des Referats Buch- und Verlagswesen vom 27. Januar 1948 ergab sich für die Bibliothek Stolberg-Roßla die Sicherstellung von insgesamt ca. 25.000 Bänden. Die Bibliothek Halle, die durch Kabinettsbeschluss der Landesregierung Sachsen-Anhalt vom 26. Mai 1948 die Aufgaben einer Landesbibliothek übertragen bekam, soll nach einer weiteren Liste aus Merseburg 14.000 Bände übernommen haben.[19] Dort wurde der Bibliotheksbestand aufgeteilt. Einige Bücher gingen an das damals in Merseburg befindliche Zentralarchiv der DDR.[20] Auch andere Bibliotheken profitierten offenbar von den Beständen, so u.a. die Staatsbibliothek Berlin.[21] Die nach Merseburg bzw. später nach Halle transportierten Bücher bekamen von der Landesbibliothek auf der Rückseite des Titels eine Bleistiftsignatur, die mit einem großen „L“ beginnt.

 

Abb. 2: Provenienzmerkmal „L 148“ der Bodenreformenteignung in einem restituierten Band, © Annett Büttner

 

<11>
Diese Abkürzung steht für „Liste“ der Schlossbergungen.[22] In dieser Schlossbergeliste wurde den Bergungs- oder vorläufigen Lagerungsorten eine Nummer zugeteilt. Der Bibliothek Stolberg-Roßla sind dabei offenbar zwei Nummern zuzurechnen, die „L148“ und die „L139“.[23] Diese L-Nummern bekamen durch die Bescheide des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen (LARoV) Sachsen-Anhalt quasi die Funktion eines Provenienzmerkmals.[24] Ein großer Teil der in der Landesbibliothek nicht benötigten Bücher wurde offenbar zu DDR-Zeiten im In- und Ausland verkauft.

 

Abb. 3: Abtransport von Büchern auf einem offenen LKW, Ort unbekannt, © ULB Sachsen-Anhalt / Historische Sammlungen

 

Abb. 4: Lagerung der Bodenreformbestände in der Landesbibliothek Halle, © ULB Sachsen-Anhalt / Historische Sammlungen

 

Verkauf nach NRW

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Wie zu Beginn des Beitrags dargelegt, waren Buchexportgeschäfte aus der DDR nach Westdeutschland auch dort öffentlich bekannt. In dem bereits erwähnten Bericht „SBZ von A bis Z“ heißt es dazu 1962: „Der DB. [Deutsche Buchexport] verkauft auch die wertvollen Bibliotheken enteigneter Großgrundbesitzer oder von „Republikflüchtigen“ ins Ausland und führt dem Regime dadurch Devisen zu.“[25] Ein weiterer großer Player im Antiquariatsexport der DDR war das ZA. „Ein großer Teil der Bodenreform-Bestände, vielleicht sogar der größte, wurde über das ZA der DDR in Leipzig gegen Devisen in den Westen verkauft. So gelangten Bücher aus Bodenreformbeständen in großem Umfang auch in westdeutsche Bibliotheken, besonders in die neugegründeten Universitätsbibliotheken der sechziger und siebziger Jahre. Die Bodenreform ist also ein Thema für Bibliotheken in Ost und West“[26], stellte Michael Knoche bereits 2019 fest. Auch die Universitäten in NRW arbeiteten beim Bucherwerb zum Aufbau neuer Bibliotheken eng mit dem ZA der DDR zusammen. Im Grundlagenforschungsprojekt der KPF.NRW wird insbesondere der Erwerb durch die Bibliothek der Ruhr-Universität Bochum (UB Bochum) untersucht.[27] Das ZA war im Februar 1963 aktiv auf die neu zu errichtende Unibibliothek zugegangen:

„Wie wir erfahren haben, sind Sie zur Zeit mit dem Aufbau Ihrer Bibliothek beschäftigt. Wir sind gern bereit, Sie hierbei zu unterstützen und erlauben uns, Ihnen in der Anlage unseren vor kurzem erschienenen Katalog Nr. 36 […] zuzusenden. […] Bitte teilen Sie uns mit, auf welchem Gebiete Ihre besonderen Interessen liegen. Wir würden uns freuen und sind jederzeit gern bereit, sofern es uns möglich ist, die besonderen Wünsche Ihrer Bibliothek zu erfüllen.“[28]

<13>
Am 1.März 1963 erfolgte die erste Bestellung der UB Bochum in Leipzig. In der Folge kam es auch zu persönlichen Kontakten von Mitarbeitern des ZA und der UB Bochum. Die Antiquare Herr Güntzel[29] und Herr Grössler aus Leipzig kamen vom 20. bis zum 22. April 1964 nach Bochum und bedankten sich anschließend für den freundlichen Empfang sowie die erteilten Aufträge.[30] Diese Reise und auch Gegenbesuche westdeutscher Bibliothekare in Leipzig waren offenbar eher die Regel als die Ausnahme. In einem Schreiben des ZA vom 14. August 1963 an den Gründungsdirektor der UB Bochum Dr. Pflug hieß es:

„In letzter Zeit besuchten uns in Leipzig verschiedentlich leitende Mitarbeiter wissenschaftlicher Institutionen aus Westdeutschland. Der Vorteil dieser Begegnungen war beiderseitig. Wir konnten an Ort und Stelle unsere Bestände vorführen; Wünsche, Vorschläge und Anregungen förderten die Zusammenarbeit.“[31]

<14>
Der wiederholten Einladung kam Dr. Pflug 1963 nach, jedoch nicht, ohne sich zuvor beim Rektor seiner Universität und dem Kultusminister von NRW rückversichert zu haben. In der Begründung seiner Reisepläne schrieb er:

„Das Zentral-Antiquariat [sic] in Leipzig, das der Arbeitsstelle [zum Aufbau der Büchersammlung für die Bibliothek und die Institute der Universität Bochum] in den letzten Wochen einige sehr wichtige wissenschaftliche Werke zu ungemein günstigen Preisen angeboten hat, schlägt in einem Schreiben […] ein Treffen in Ost-Berlin vor, auf dem Einsicht in die Karteien des Zentral-Antiquariates [sic] genommen werden kann.“[32]

<15>
Pflug hoffte auf weitere günstige Einkäufe. Sein Weg führte ihn dann im Oktober 1963 nicht nach Ost-Berlin, sondern nach Leipzig. Dort hatte er Gelegenheit, unverzeichnete rechtshistorische Literatur einzusehen, die nach Angaben des ZA durch Zusammenlegung von Gerichten angefallen sei. Rückblickend berichtete Pflug an die Universitätsleitung:

„Das angebotene Material enthält im wesentlichen [sic] die großen Standardwerke der juristischen Literatur des 17./18. und 19. Jahrhunderts und bildet damit einen wesentlichen Grundstock für die rechtshistorischen Bestände der Universitätsbibliothek Bochum. Der Kaufpreis, auf den eine Einigung erzielt werden konnte, kann als äußerst günstig angesehen werden.“[33]

<16>
Die Angaben des ZA zur angeblichen Provenienz der Bücher aus im Zuge der Gebietsreform 1952 aufgelösten Gerichten und Behörden der ehemaligen ostdeutschen Länder decken sich nur teilweise mit den Provenienzmerkmalen in den Bänden selbst. Im Handbuch der historischen Buchbestände in Deutschland werden die Bochumer Bestände wie folgt beschrieben:

„Nach Besitzvermerken auf dem Einband (Supralibros) oder im Inneren der Bde (Stempel, handschriftliche Eintragungen, Exlibris) lassen sich folgende Personen und Institutionen als Vorbesitzer ermitteln: Bibliothek des Herzoglichen Landes-Justiz-Collegiums zu Altenburg; […] Gräflich vom Hagen’sche Majorats-Bibliothek Möckern; […] Gymnasium zu Quedlinburg; […] Gräflich Stolbergsche Bibliothek zu Rossla und Bibliothek des Königlichen Amtsgerichts zu Weissenfels“.[34]

<17>
Wie diese Beispiele zeigen, handelte es sich keineswegs nur um aufgelöste Gerichtsbibliotheken, sondern auch um private Adels- und Schulbibliotheken. Die Lieferung umfasste 139 Regalmeter bestehend aus 2.277 Pergament-, Leder- und Pappbänden. „Der Bestand umfaßt etwa 11.000 Titel. Es handelt sich hierbei um 7.000 Dissertationen sowie um 4.000 Buchtitel.“[35]

 

Abb. 5: Restituiertes Buch in Ortenberg mit Provenienzmerkmalen der Bibliothek Stolberg-Rossla. Die Nr. 69789 wurde von der UB Bochum angebracht, © Annett Büttner

 

Restitution

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Die Familie Stolberg-Roßla stellte über ihren Anwalt 1995 beim LARoV Sachsen-Anhalt einen Antrag auf Rückübertragung der in der Bodenreform enteigneten Kunst- und Kulturgüter. Mit Teilbescheiden vom 27. Oktober 1997, 5. November 2007 und 12. August 2011 wurde der Antrag positiv beschieden und die Bestände kehrten teilweise in den Besitz der Familie zurück.[36] Die Recherchen nach dem Verbleib der zerstreuten Bestände gestaltete sich jedoch schwierig, da die meisten Bibliotheken in ihren Katalogen keine Provenienzangaben ausweisen.

Das Landesarchiv Sachsen-Anhalt war in den 1950er-Jahren in den Besitz der ca. 10.000 Stück umfassenden Leichenpredigten aus Roßla gekommen. Nach 1995 wurden diese restituiert, sie befinden sich heute als Leihgabe in der Außenstelle Wernigerode.

Im Jahr 2007 wurden ebenfalls 8.500 Bände und 60 Handschriften durch die Universitäts- und Landesbibliothek (ULB) Halle restituiert.[37] Sie waren zuvor als Ergebnis der Einzelsichtung von ca. 1,7 Millionen Bänden aus dem Bestand der ULB Halle „herausgefiltert“ worden.[38] In den nächsten Jahren sind weitere Restitutionen von ca. 1.000 Bänden des 17. Jh. nach ihrer Digitalisierung in Halle zu erwarten. Bereits früher erfolgten Einzelrestitutionen, u.a. durch die Staatsbibliothek zu Berlin, die Anhaltinische Landesbücherei Dessau, das Spengler-Museum Sangerhausen, die Franckeschen Stiftungen und das Händelhaus in Halle.[39]

Im Jahr 2016 wurden sieben juristische Titel aus dem 18. und 19. Jahrhundert durch die UB Bochum restituiert.[40]

Am heutigen Sitz der Familie Stolberg-Roßla in Ortenberg (Hessen) wurde eine neue Bibliothek eingerichtet, die auf Antrag auch der Öffentlichkeit zur Verfügung steht.[41]

 

Abb. 6: Neu eingerichtete Bibliothek in Ortenberg mit den restituierten Büchern, © Annett Büttner

 

Fazit

<19>
Die Ausführungen zum Export von Kunstgütern und Büchern aus der SBZ/DDR nach Westdeutschland haben gezeigt, dass es sich bei den Folgen der Bodenreformenteignungen nicht ausschließlich um ein Problem der kulturgutbewahrenden Einrichtungen der neuen Bundesländer handelt. Auch Institutionen im ehemaligen Westdeutschland, u.a. in NRW waren und sind von dieser Problematik betroffen. Weiterhin wurde deutlich, dass nicht nur Museen, sondern auch Bibliotheken in diese Fragestellungen involviert sind.

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Nicht zuletzt überraschte die Erkenntnis, in welchem Ausmaß die westdeutsche Öffentlichkeit und die staatlichen Behörden Kenntnis von den Enteignungsvorgängen und der anschließenden „Verwertung“ der Kulturgüter hatten. Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit erfolgten bereits Restitutionen von enteignetem Bodenreformgut durch westdeutsche Institutionen an die vorherigen Besitzerinnen und Besitzer. Alle kulturgutbewahrenden Einrichtungen in den westlichen Bundesländern sollten daher in der Pflicht stehen, ihre Bestände nicht nur nach den Entzugskontexten NS-Zeit und kolonialer Kontext zu untersuchen, sondern auch den Provenienzen aus der SBZ/DDR die nötige Aufmerksamkeit zu widmen.

 

Autorinnen:
Dr. Annett Büttner und Xenia Schiemann, M.A.,
Koordinationsstelle für Provenienzforschung in Nordrhein-Westfalen

 

 


Quellen und Literatur:

[1] Vgl. Kooperationsprojekt der KPF.NRW mit dem DZK „Institutions- und sammlungsübergreifende Untersuchung nordrheinwestfälischer/westdeutscher Bezüge zu Kulturgutentziehungen aus der ehemaligen SBZ/DDR zwischen 1945 und 1990 (Personen- und Handels-Netzwerke, Mechanismen)“, Projekt-ID: KOOP03-2023, URL: https://www.proveana.de/de/link/pro00000229 [zuletzt abgerufen am 08.07.2025].

[2] Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (Hg.): SBZ von A–Z. Ein Taschen- und Nachschlagebuch über die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands. Vorwort von Jakob Kaiser, Bonn 1953, S. 28–29. Zit. nach dem Eintrag in der Datenbank „Kommunismusgeschichte.de“, URL: https://www.kommunismusgeschichte.de/ddr-a-z?tx_sedaktuelles_pi1%5Baction%5D=show&tx_sedaktuelles_pi1%5Bcontroller%5D=Aktuelles&tx_sedaktuelles_pi1%5Bwikipageid%5D=sbzvonabisz%3A1953%3Abodenreform&type=0%25%27%5C%2225%2C1709207977&cHash=1420fd05b3496b7a3310b8d1a7e92db8 [zuletzt abgerufen am 08.07.2025].

[3] L. M.: „DDR-Museen verkaufen nicht“, in: Weltkunst, XLIII. Jg., Nr. 8, 15.04.1973, S. 612.

[4] Vgl. die Angaben in Anmerkungen 6 und 7.

[5] Wenzel Hollar (1607–1677), VER, AESTAS, AUTUMNUS und HYEMS, aus der Serie der Jahreszeiten als Straßburger Ansichten, P 622–625, 1630, 11 x 25,1 cm/11 x 24,9 cm (Blatt c) (Blattmaß), Ätzung auf dünnem Bütten.

[6] Für weiterführende Informationen siehe Kai Artinger: Schlossbergung im Rittergut Ermlitz – vom Kunstraub in der SBZ in den Kunsthandel der BRD, in: ders.: Raubkunst – Kunstraub. 19 Werke und ihre Geschichten, Berlin 2024, S. 171–177. Vgl. Projekt des Leopold-Hoesch-Museums & Papiermuseums in Düren „Systematische Provenienzforschung für die Erwerbungen des Leopold-Hoesch-Museums zwischen 1946 und 1968 / Systematische Provenienzforschung für die Erwerbungen des Leopold-Hoesch-Museums seit 1933“, gefördert durch das DZK, Projekt-ID LA09-II2014, URL: https://www.proveana.de/de/link/pro10000137 [zuletzt abgerufen am 29.04.2025].

[7] Für weiterführende Informationen siehe Iris Metje: Meissener Teller mit Schmetterlingsdekor. Eine Rückgabe von Bodenreformgut aus Düsseldorf, in: Museumsverband Sachsen-Anhalt (Hg.): Restitution. Vom Angstbegriff zum praktischen Handeln, Bernburg 2025, S. 88–98; Alfred Grimm: Ein Schmetterling kehrt zurück. In der DDR entzogen – vom Freistaat Bayern zurückgegeben: Das Bayerische Nationalmuseum restituiert ein „Schloßbergungsobjekt“, in: aviso – Zeitschrift für Wissenschaft und Kunst in Bayern 1(2016), S. 44–47.

[8] Die Schreibweise wechselt bis heute zwischen „Roßla“ und „Rossla“.

[9] Lupold von Lehsten: Die Bibliothek der Grafen zu Stolberg-Roßla, in: Sachsen und Anhalt. Jahrbuch der Historischen Kommission für Sachsen-Anhalt, 37(2025), S. 197–212, hier S. 197. Auch ein weiterer Familienzweig besaß eine große Bibliothek, die enteignet und nach 1990 wieder zusammengetragen wurde, vgl.: Philipp Fürst zu Stolberg-Wernigerode: Die Fürst zu Stolberg-Wernigerodesche Bibliothek. Zur Geschichte einer adeligen Büchersammlung, ihrer Zerschlagung und ihrer Wiedereröffnung, Frankfurt/M. 2021.

[10] Der Katalog befindet sich heute größtenteils wieder im Besitz der Familie, da er sich unter den aus der ULB Sachsen-Anhalt in Halle/S. restituierten Büchern befindet. Von dort wurden 2.305 Seiten des Katalogs zurückgegeben, vgl. Lehsten 2025 (wie Anm. 9), S. 198–200.

[11] Lehsten 2025 (wie Anm. 9), S. 205.

[12] Ebd. Die Fürstin Ida, geb. Prinzessin Reuß ä. L. (1891–1977) blieb zunächst krankheitsbedingt in Roßla zurück und folgte ihrem Mann 1946 nach Ortenberg. Ihre Schwester Hermine (1887–1947), die Witwe des letzten Kaisers Wilhelm II., hatte sich von ihren Besitzungen in Schlesien nach Roßla geflüchtet. Sie kam 1947 in Frankfurt/O. in russischem Gewahrsam ums Leben.

[13] Lehsten 2025 (wie Anm. 9), S. 206. Er bezieht sich auf den Teilbescheid des LARoV Sachsen-Anhalt vom 05.11.2007. Der UB Bochum wurde zur Restitution allerdings ein späterer Teilbescheid mit dem Datum 12.08.2011 vorgelegt. Vgl. auch Landesarchiv Sachsen-Anhalt Magdeburg, K 10 Ministerium für Volksbildung, Kunst und Wissenschaft, Nr. 7426 Gesamtaufstellung des registrierten und geborgenen Kunst- und Kulturgutes aus der Bodenreform, o.D.

[14] Webseite des DZK zum historischen Kontext SBZ/DDR: Grundlagen & Übersicht, online unter URL: https://kulturgutverluste.de/kontexte/sbz-ddr [zuletzt abgerufen am 26.05.2025].

[15] Landesarchiv Sachsen-Anhalt Magdeburg, K 10 Ministerium für Volksbildung, Kunst und Wissenschaft, Nr. 7418, Bl. 212.

[16] Vgl. Landesarchiv Sachsen-Anhalt in Magdeburg, K 10 Ministerium für Volksbildung, Kunst und Wissenschaft, Nr. 7426 Gesamtaufstellung des registrierten und geborgenen Kunst- und Kulturgutes aus der Bodenreform, S. 21, o.D.

[17] Lehsten 2025 (wie Anm. 9), S. 207.

[18] Landesarchiv Sachsen-Anhalt (LASA), K10 Ministerium für Volksbildung, Nr. 7426, S. 21. Das Familienarchiv kam später in die Außenstelle Wernigerode des Landesarchivs Sachsen-Anhalt. Die Angaben decken sich mit dem Teilbescheid des LAROV vom 12.08.2011.

[19] Alle Angaben bei Lehsten 2025 (wie Anm. 9), S. 207.

[20] Dort befanden sich auch die kriegsbedingt verlagerten Bestände des Geheimen Staatsarchivs Preußischer Kulturbesitz, die nach der Wende wieder nach Berlin-Dahlem zurückgeführt wurden. Daher finden sich bis heute auch in den Bibliotheksbeständen dieses Archivs gelegentlich Provenienzen Stolberg-Roßla.

[21] Regine Dehnel: Übernommen, weiterverteilt, zerstreut, Frankfurt/M. 2024, S. 197.

[22] Claudia Frank: Das Restitutionsprojekt der Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt. Neue Erkenntnisse, neue Herausforderungen, in: o-bib. Das offene Bibliotheksjournal Bd. 10, Nr. 3(2023), S. 13–15, online unter URL: https://doi.org/10.5282/o-bib/5942 [zuletzt abgerufen am 26.05.2025].

[23] Die Nummer „L 148“ steht eigentlich für den Herkunftsort Delitzsch, dort befand sich offenbar zeitweise ein Sammeldepot für Bücher, in dem auch die Bestände aus Roßla zwischengelagert worden sein könnten. Vgl. Teilbescheid des LARoV vom 12.08.2011, S. 6.

[24] Frank 2023 (wie Anm. 22), S. 15.

[25] Deutscher Buch-Export und –Import (DB), in: Bundesministerium für Gesamtdeutsche Fragen (Hg.): SBZ von A bis Z. Ein Taschen- und Nachschlagebuch über die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands, 7. überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962, S. 83. Das komplette Zitat lautet: „1953 als GmbH, in Leipzig begründet. Der DB. gehört zu den wichtigsten Organisationsformen des weitgehend verstaatlichten Buchhandels in der SBZ. Die gesamte Ein- und Ausfuhr graphischer Erzeugnisse (Bücher, Zeitschriften, Zeitungen, Reproduktionen von Gemälden, Landkarten, Spielkarten, Postkarten, Modellierbogen, Noten, Briefmarken) läuft über den DB. Er betreibt eine intensive Exportwerbung, vor allem auch durch Ausstellungen; 1958 gab er für Buch- und Zeitschriftenwerbung im Auslande rund 1 Mill. DM Ost aus. Der DB. vermittelt auch Nachdruck- und Übersetzungslizenzen, Druck- und Bindeaufträge; soweit es sich um den Austausch mit der Bundesrepublik handelt, im Rahmen des Interzonenhandels. Der DB. verkauft auch die wertvollen Bibliotheken enteigneter Großgrundbesitzer oder von ‚Republikflüchtigen‘ ins Ausland und führt dem Regime dadurch Devisen zu.“

[26] Michael Knoche: Wie gehen Bibliotheken mit Unrecht aus der Zeit der SBZ und DDR um?, in: Blog Sehweisen, 14.01.2019, URL: https://knoche-weimar.de/sehweisen/blog/wie-gehen-bibliotheken-mit-unrecht-aus-der-zeit-der-sbz-und-ddr-um/ [zuletzt abgerufen am 26.05.2025].

[27] Vgl. auch: Handbuch der historischen Buchbestände in Deutschland. Digitalisiert von Günter Kükenshöner, hg. von Bernhard Fabian, Hildesheim: Olms Neue Medien 2003, Abschnitt 2.17, URL: https://fabian.sub.uni-goettingen.de/fabian?Universitaetsbibliothek_(Bochum) [zuletzt abgerufen am 26.05.2025].

[28] UniA Bochum, Universitätsbibliothek, Nr. 137 b, Schreiben des ZA an die Universitätsbibliothek Bochum vom 13.02.1963.

[29] Ingbert Güntzel (1924–2013), vgl. Dehnel 2024 (wie Anm. 21), S. 788. Herr Grössler wird in dieser Publikation nicht erwähnt.

[30] UniA Bochum, Universitätsbibliothek, Nr. 51, Ankündigung des Besuchs der Antiquare Herr Güntzel und Herr Grössler in Bochum vom ZA vom 16.04.1964, später erfolgten wiederholte Einladungen nach Leipzig.

[31] UniA Bochum, Universitätsbibliothek, Nr. 137 b, Schreiben des ZA vom 14.08.1963.

[32] Ebd., Schreiben von Dr. Pflug an den Kultusminister des Landes NRW vom 10.07.1963.

[33] UniA Bochum, Universitätsverwaltung – X 05/48, Bericht von Dr. Pflug vom 07.11.1963 an den Kanzler über seine Reise Leipzig zum Zentral-Antiquariat in Leipzig.

[34] Vgl. auch: Handbuch der historischen Buchbestände 2003 (wie Anm. 27), Abschnitt 2.18, URL: https://fabian.sub.uni-goettingen.de/fabian?Universitaetsbibliothek_(Bochum) [zuletzt abgerufen am 26.8.2024]. Im Jahr 1952 wurden die bisherigen Länder in der DDR aufgehoben und in eine Bezirksstruktur überführt. Daher änderte sich auch der Aufbau der Justizbehörden und Gerichte.

[35] Handbuch der historischen Buchbestände 2003 (wie Anm. 27), Abschnitt 2.19. „Nach der Titelauszählung ergab sich folgende chronologische Aufteilung: Von den 4000 Buchtiteln gehören ca. 100 Titel dem 16. Jh., etwa 1200 Titel dem 17. Jh., ca. 2550 Titel dem 18. Jh. und 150 Titel dem 19. Jh. an. Die Dissertationen verteilen sich auf 80 Titel des 16. Jhs., 2400 des 17. Jhs., 4420 des 18. Jhs. und 100 Titel des 19. Jhs. Der zeitliche Rahmen erstreckt sich vom frühen 16. Jh. bis in die erste Hälfte des 19. Jhs., wobei der Schwerpunkt des Bestandes in der Zeit zwischen 1550 und dem Beginn der Französischen Revolution liegt.“ Ebd., Abschnitt 2.20.

[36] Die Bescheide liegen der KPF.NRW erst teilweise vor (Bescheid vom 12.08.2011). Juristische Grundlage für die Rückgabe ist das Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz vom 27. September 1994 (BGBl. I S. 2624; 1995 I S. 110). Zur Entstehung dieses Gesetzes vgl. Jan Scheunemann: „Die Furcht der Galerien und Museen um ihre Schätze“. Die Entstehung des Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes (EALG) und die Rückübertragung „beweglicher Sachen“, in: Museumsverband Sachsen-Anhalt e.V./Ulf Dräger (Hgg.): Restitution. Vom Angstbegriff zum praktischen Handeln, Bernburg 2024, S. 70–87.

[37] Lehsten 2025 (wie Anm. 9), S. 207 f.

[38] Frank 2023 (wie Anm. 22), S. 7.

[39] Lehsten 2025 (wie Anm. 9), S. 198, S. 208; Jens Wehmann: Restitution zweier historischer Bücher aus der Bibliothek der Stiftung Händel-Haus an die Fürstlich Stolberg-Roßlasche Bibliothek, in: Händel-Haus-Blog 2024/04, online URL,: https://haendelhaus.de/hh/restitution-zweier-historischer-buecher-aus-der-bibliothek-der-stiftung-haendel-haus-die [zuletzt abgerufen am 30.04.2025].

[40] Registratur der UB Bochum, Restitution der Gräflich Stolbergschen Bibliothek zu Rossla 22.02.2016 (liegt in der KPF.NRW in Kopie vor).

[41] Der Dank der Autorinnen gilt der Familie Stolberg-Roßla für den freundlichen Empfang in Ortenberg und die Möglichkeit, die neue Bibliothek kennenzulernen.

 

Diesen Artikel zitieren:
Annett Büttner und Xenia Schiemann: „Jedenfalls hört man, dass die einstigen Bodenreform-Kunstsammellager heute so gut wie leergefegt sind.“ Kunst- und Kulturgüter aus der Bodenreform auf dem westdeutschen Kunst- und Antiquariatsmarkt, in: Tagungsband — Die „Bodenreform“ und ihre Folgen für die Schlösser und deren Interieur 1945—2025, hg. von Staatliche Schlösser im 20. Jahrhundert, 28.05.2026, URL: https://schloesser20.hypotheses.org/7520.

 

 

 

 


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schloesser20 (28. Mai 2026). „Jedenfalls hört man, dass die einstigen Bodenreform-Kunstsammellager heute so gut wie leergefegt sind.“ Kunst- und Kulturgüter aus der Bodenreform auf dem westdeutschen Kunst- und Antiquariatsmarkt. Staatliche Schlösser im 20. Jahrhundert. Abgerufen am 10. Juni 2026 von https://schloesser20.hypotheses.org/7520


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Eine Antwort

  1. 02/06/2026

    […] Annett Büttner und Xenia Schiemann: „Jedenfalls hört man, dass die einstigen Bodenreform-Kunstsammellager heute so gut wie leergefegt sind.“ Kunst- und Kulturgüter aus der Bodenreform auf dem westdeutschen Kunst- und Antiquariatsmarkt, in: Tagungsband — Die „Bodenreform“ und ihre Folgen für die Schlösser und deren Interieur 1945—2025, hg. von Staatliche Schlösser im 20. Jahrhundert, 28.05.2026 https://schloesser20.hypotheses.org/7520 […]

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