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Die sogenannte Schlossbergung als Teil der Bodenreform

 

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Es dürfte im Sommer 2002 gewesen sein, als ich zum ersten Mal dem Begriff Schlossbergung begegnete. Ich bereitete damals ein Forschungsprojekt für die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden vor, das sich mit der wechselvollen Geschichte dieser Institution im 20. Jahrhundert befassen sollte[1] und recherchierte dazu im Museumsarchiv. Mein Interesse galt vor allem dem Sonderauftrag Linz, also Hitlers Kunstbeschaffungsmaschinerie, in der die Direktoren der Dresdner Gemäldegalerie eine zentrale Rolle spielten. Wenn man im Archiv recherchiert, wirft man auch einen Blick nach links und rechts und so fiel mir bei der Überlieferung des Jahres 1945 eben jener Begriff ins Auge. Zunächst dachte ich, es handele sich dabei um die Rettung gefährdeter Kunstschätze aus dem Dresdner Residenzschloss, oder vielleicht auch um die Beutenahme der Roten Armee. Der nähere Blick in die Überlieferung der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden und die sachkundigen Erläuterungen der Archivarin machten mir dann jedoch schnell klar, um was es tatsächlich ging.

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Diese kleine biographische Episode steht nicht oder zumindest nicht in erster Linie am Anfang, um meine damals weitgehende Ahnungslosigkeit offenzulegen. Sie soll vor allem darauf verweisen, wie eng verflochten die Ereignisse des Jahres 1945 waren.

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Eine kurze Begriffsklärung erscheint an dieser Stelle sinnvoll: wenn im Folgenden von Schlossbergung die Rede ist, so wird ein zwar in Sachsen, aber nicht unbedingt in anderen Teilen der sowjetischen Besatzungszone damals gebräuchlicher Begriff verwendet.[2] Gemeint sind hier mit Schlossbergung aber alle vergleichbaren Vorgänge im Rahmen der sogenannten Bodenreform in der sowjetischen Besatzungszone.[3] Und wenn von Schlossbergung die Rede ist, dann durchaus im Bewusstsein der Ambivalenz und der Problematik dieses Wortes, das auch zynisch oder euphemistisch gelesen werden kann – so wie diese ganze Aktion von Ambivalenzen gekennzeichnet war: Auf der einen Seite die rücksichtslose Enteignung und Vertreibung im Dienste der kommunistischen Ideologie, auf der anderen Seite aber auch die Rettung von Kulturgütern in verlassenen Schlössern und Gutshäusern vor wilder Plünderung, vor Diebstahl und Zerstörung.

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Doch zurück zu den Ereignissen des Jahres 1945. Man sollte die erzwungenen Translokationen von Kulturgütern im Rahmen der Bodenreform nicht als isoliertes Phänomen betrachten. Ganz im Gegenteil: Sie waren Teil der gewaltigen Verschiebungen von Kunstwerken und anderen Kulturgütern, die vor und nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs in großen Teilen Europas stattfanden.[4]

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1945 haben sich – wie wohl noch nie zuvor in der europäischen Geschichte – innerhalb kurzer Zeit unterschiedliche Formen und Methoden der zwangsweisen Translokation von Kulturgütern direkt getroffen, sich zeitlich überlagert und vermischt oder sie sind sich unmittelbar gefolgt. Konkret heißt das vor allem:

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Die Plünderungen und Zerstörungen in Deutschland und den von Deutschland okkupierten Gebieten, die Verwüstungen durch die Sprengung von Kulturdenkmälern und die Vernichtung oder Verschleppung von Kunstwerken dauerten bis in die allerletzten Kriegstage an.

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Das Jahr 1945 Jahr markiert auch den Kipp-Punkt beim systematischen Raub an der jüdischen Bevölkerung. Während die Ausplünderung endlich zu ihrem schrecklichen Ende kam, erfolgten schon bald nach Kriegsende in den Westzonen erste Rückgaben über die sogenannten Collecting Points der Besatzungsmächte, also Kunstsammelstellen unter anderem in München, Wiesbaden und Offenbach. Dies war allerdings nur möglich, sofern die ehemaligen Eigentümer überhaupt ausfindig gemacht werden konnten und noch am Leben waren. In der sowjetischen Zone und später der DDR stellte sich diese Nachkriegs-Entwicklung allerdings anders dar: Die ersten Rückgaben an Enteignete oder ihre Nachfahren erfolgten erst mit mindestens 45jähriger Verspätung ab 1990.[5]

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Bald nach Kriegsende setzte in der sowjetischen Besatzungszone der in Moskau jahrelang generalstabsmäßig vorausgeplante Abtransport von Museums- und Bibliotheksbeständen durch die Rote Armee ein.[6] Dies sollte eine Kompensation für die großen Verluste und Verwüstungen auf dem Territorium der Sowjetunion sein, die deutsche Truppen verursacht hatten – man denke nur an die ehemaligen Zarenschlösser rund um das damalige Leningrad.[7] Die im Gegenzug erfolgte massenhafte sowjetische Beutenahme zwischen Ostsee und Erzgebirge wurde anschließend zur heldenhaften, selbstlosen Rettung von Kunstwerken durch die Rote Armee stilisiert und geschönt. Nur durch den Abtransport in die sicheren Depots von Moskau, Leningrad und Kiew – so die sowjetische und nachfolgend auch die DDR-Propaganda – hätten diese Werke vor Verfall und Plünderung in den Auslagerungsdepots der Museen geschützt werden können.[8]

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Doch auch die US-Armee agierte in ihrem Einflussbereich zunächst ähnlich, wenn auch weniger systematisch: Ausgelagerte Gemälde der Berliner Galerien wurden, ohne konservatorische Rücksichten, zu einer mehrjährigen Wanderausstellung durch 13 amerikanische Städte geschickt – und dort von manchem Politiker als legitime Kriegsbeute angesehen. Anders als in der Sowjetunion gab es in den USA jedoch bald Bedenken und Proteste, gipfelnd im sogenannten Wiesbadener Manifest amerikanischer Kunstschutzoffiziere. 1949 erfolgte dann der Rücktransport nach Deutschland.[9] Die ersten Rückgaben von Kunstwerken aus der Sowjetunion setzten erst 1955 ein und umfassten zunächst nur Werke der Dresdner Gemäldegalerie; damals erschien dem Kreml diese Geste im Schachspiel des Kalten Krieges gegenüber der DDR gerade politisch opportun.[10]

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Kurz nach Kriegsende, im Spätsommer 1945, begann dann in der sowjetischen Besatzungszone im Rahmen der Bodenreform die entschädigungslose Enteignung des Großgrundbesitzes, inklusive der Schlösser und Gutshäuser sowie ihres gesamten Inventars.[11]

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Man kann also, wie gerade skizziert, die Schlossbergung nicht isoliert von allen anderen Vorgängen des dramatischen Epochenjahres 1945 betrachten. Das betrifft auch die Frage des Unrechts, das die von der Bodenreform hart getroffenen Familien erleiden mussten. Dass es sich – zumindest aus heutiger rechtlicher wie moralischer Sicht – um Unrecht handelte, steht außer Frage;[12] dass Deportationen im Zusammenhang mit der Bodenreform jedem Recht und jeder Menschlichkeit Hohn sprachen, ist evident. Allerdings muss in eine Gesamtbetrachtung auch das grausame Unrecht einbezogen werden, das von 1933 bis 1945 an jüdischen oder als jüdisch gebrandmarkten Menschen, aber auch an Sinti und Roma, an homosexuellen Menschen, an Kranken, an Oppositionellen unterschiedlicher Couleur und noch weiteren Menschengruppen begangen wurde.

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Das ist der eine, unverzichtbare Kontext, der für jede Erörterung zu diesem Thema notwendig ist. Der andere notwendige Rahmen bezieht sich auf die Intentionen, die der Schlossbergung (und den vergleichbaren Vorgängen in anderen Regionen) zugrunde lagen. Es handelte sich dabei keineswegs um ein Vorhaben, das in erster Linie auf Kunstwerke und andere Kulturgüter zielte. Erst recht war es kein Vorhaben, das primär der Füllung von Museen diente. Vielmehr war es letztendlich nur ein kleiner Baustein im großen Vorhaben der kompletten gesellschaftlichen Umgestaltung der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands. Um Kunstwerke, Barockmöbel oder historische Bibliotheken dürfte sich kaum einer der verantwortlichen Offiziere in der sowjetischen Militäradministration oder der einheimischen KPD-Funktionäre größere Gedanken gemacht haben. Die enteigneten Kunstwerke und andere Kulturgüter waren lediglich Beifang; bestenfalls brachte ihr Verkauf über unterschiedlichste Kanäle Geld in die Bodenreform-Kassen. Abgaben oder Überweisungen an Museen standen nicht auf der Prioritätenliste. Die Museen selbst, sofern sie kurz nach Kriegsende überhaupt handlungsfähig waren, hatten natürlich Interesse an ausstellungswürdigen und -fähigen Schlossbeständen: Diese erlaubten ihnen, manche jener Lücken zu füllen, die die Kriegsschäden und die Beutenahme der Roten Armee gerissen hatten.[13] Indirekte Unterstützung erhielten die Museen dabei von einzelnen Offizieren der Roten Armee, die ihnen eine wichtige Rolle beim Wiederaufbau (Ost-)Deutschlands und bei der Entnazifizierung der Bevölkerung zuschrieben. Und unter den deutschen Spezialisten, die die aus Schlössern „geborgenen” Kunstwerke zu begutachten hatten, gab es manche Denkmalpfleger oder Kunsthistoriker,[14] die verhindern wollten, dass wertvolle Kunstwerke einfach verkauft wurden und dann spurlos verschwanden.[15] Es war also eine brisante Gemengelage mit unterschiedlichen Interessen, die dann 1945/46 auch vielerorts zu gravierenden Konflikten zwischen den verschiedenen Protagonisten führte.

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Kehren wir zurück zum Beginn dieser Skizze. Anfang der 2000er-Jahre war – über den engen Kreis der seinerzeit von der Enteignung direkt betroffenen Familien, der mit einschlägigen Beständen befassten Museumsleute und der Beschäftigten in den Ämtern zur Regelung offener Vermögensfragen hinaus – das Thema wenig bekannt, der Forschungsstand noch bescheiden. Das hat sich zumindest beim Forschungsstand inzwischen signifikant verändert, beispielsweise durch die langjährigen Forschungen von Thomas Rudert in Sachsen,[16] von Alexander Sachse in Brandenburg,[17] von Jan Scheunemann in Sachsen-Anhalt[18] oder von Sebastian Schlegel in Thüringen. Wirkliche politische Beachtung, zumal im Westen Deutschlands, finden allerdings Bodenreform und Schlossbergung leider bis heute nicht – bestenfalls werden sie als reines Ost-Phänomen betrachtet.[19] Rechtlich wird diese Angelegenheit für erledigt angesehen, die zuständigen Ämter für offene Vermögensfragen sind weitgehend abgewickelt. Dabei ist nicht nur von Seiten der Nachfahren lebhaftes Interesse wahrzunehmen, sondern auch von Seiten vieler Museen, vor allem auf dem früheren Gebiet der DDR: Sie wollen ihre Vergangenheit aufklären, wollen genau wissen, welches Stück aus welcher Quelle in ihren Bestand kam und welche sinnvollen Lösungen für Objekte aus der Schlossbergung gefunden werden könnten.

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Der Themenkomplex Bodenreform/Schlossbergung verlangt weiterhin nach Forschung und Aufklärung, nach Austausch unter Wissenschaftlern, aber auch mit den Familien – wie das bisher vielerorts auch schon sehr erfolgreich passiert. Wo immer möglich, sollten enteigente Werke aus der Bodenreform die Museumsdepots verlassen und (wieder) dorthin kommen, wo sie sich früher befanden oder wo mit ihnen persönliche bzw. familiäre Erinnerungen verbunden sind. Die rechtlichen Möglichkeiten und auch die Grenzen wurden von den Juristen Thomas Finkenauer und Jan Thiessen ausführlich untersucht und dargelegt.[20] Doch nur um materielle Rückgabe kann es sich nicht alleine gehen, denn es handelt sich nicht zuletzt um die Aufklärung und Aufarbeitung eines Kapitels deutscher Nachkriegsgeschichte – und damit auch um einen wichtigen Beitrag zur sogenannten Erinnerungskultur, der derzeit wieder große Bedeutung zugesprochen wird.[21]

 

Prof. Dr. Gilbert Lupfer, ehemals Deutsches Zentrum Kulturgutverluste

 

 


Quellen und Literatur:

[1] Forschungsprojekt „Museum und Kunst in totalitären Systemen. Zur Geschichte der Staatlichen Sammlungen für Kunst und Wissenschaft bzw. der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden seit 1918“, gefördert durch die Fritz Thyssen Stiftung, Laufzeit 2004–2008.

[2] Vgl. Gilbert Lupfer, Thomas Rudert: Die sogenannte „Schlossbergung“ als Teil der Bodenreform 1945/46, in: Museumskunde 73 (2008), S. 57–64; Gilbert Lupfer, Thomas Rudert: Die „Schlossbergung“ in Sachsen als Teil der Bodenreform 1945/46 und die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden, in: Dresdener Kunstblätter 02-2012, S. 114–122.

[3] Vgl. Museumsgut und Eigentumsfragen. Die Nachkriegszeit und ihre Relevanz in der Rechtspraxis der Museen der neuen Bundesländer, hgg. im Auftrag der Konferenz nationaler Kultureinrichtungen, 2012.

[4] Vgl. hierzu: „1945“, Provenienz & Forschung 2024, hgg. vom Deutschen Zentrum Kulturgutverluste, mit einem Überblick zu der Gesamtthematik der Verschiebungen im Jahre 1945, u.a. Uwe Hartmann: 80 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges, S. 8–21 und Maria Obenaus, Mathias Deinert: Das Jahr 1945 – eine Chronologie, S. 22–27. Diesem Thema in gesamteuropäischer Sicht war auch die Jahreskonferenz 2025 des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste am 31.03./01.04.2025 in Berlin gewidmet unter dem Titel „1945 – The struggle over art – Cultural property between loss, relocation and restitution“.

[5] Zu den ersten Restitutionen in den letzten Monaten der DDR gehörten Porzellane der Familie Klemperer aus der Staatlichen Porzellansammlung in Dresden. In der Bundesrepublik war die Praxis der Restitutionen im Laufe der 1950er-Jahre übrigens „eingeschlafen“.

[6] Dazu bspw. mit zahlreichen grundlegenden Beiträgen: Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste Magdeburg (Hg.): Kulturgüter im Zweiten Weltkrieg. Verlagerung – Auffindung – Rückführung, bearbeitet von Uwe Hartmann, Magdeburg 2007. Grundlegend auch: Konstantin Akinscha, Grigori Koslow: Beutekunst. Auf Spurensuche in russischen Geheimdepots, München 1. Auflage 1995.

[7] Vgl. Ulrike Hartung, Wolfgang Eichwede: Betr.: Sicherstellung. Der NS-Kunstraub in der Sowjetunion, Bremen 1998 – und viele weitere Publikationen von Wolfgang Eichwede.

[8] Vgl. Gilbert Lupfer: „Auferstehung einzigartiger Kunst durch edle Freundestat“. Die Erzählung von der Rettung der Dresdner Gemälde, in: Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste 2007, S. 267–285.

[9] Vgl. u.a. Tanja Bernsau: Die Besatzer als Kuratoren? Der Central Collecting Point Wiesbaden als Drehscheibe für einen Wiederaufbau der Museumslandschaft nach 1945, Münster 2013.

[10] Der quantitativ weitaus größte Teil der Rückführungen in DDR-Museen erfolgte dann 1958; vermutlich verblieben aber zehntausende Werke in der Sowjetunion.

[11] Vgl. Mathias Deinert: Das erste Jahr unter sowjetischer Besatzung. Kulturgut 1945–1946 in der SBZ, in: Provenienz & Forschung 2024, S. 28–38.

[12] Vgl. zur rechtlichen Einschätzung: Thomas Finkenauer, Jan Thiessen: Kunstraub für den Sozialismus. Zur rechtlichen Beurteilung von Kulturgutentziehungen in SBZ und DDR, Berlin / Boston 2023 (Provenire Sonderband). Siehe auch Museumsgut und Eigentumsfragen 2012.

[13] Vgl. bspw. Thomas Rudert: Museale Praxis zwischen Besatzungsmacht und kulturellem Anspruch: Die Eröffnung des Pillnitzer Zentralmuseums des Landes Sachsen am 6. Juli 1946, in: Jahrbuch der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden, 36.2010 (2012), S. 192–203.

[14] Eine Liste der Schlossbergungsmitarbeiter bspw. in Sachsen (zum 01.12.1945) findet sich bei Lupfer, Rudert 2012 (wie Anm. 2), S. 122.

[15] Tatsächlich haben die Familien nur bei den Objekten, die seinerzeit in öffentliche Museen oder Bibliotheken gelangten, die juristische wie auch tatsächliche Chance einer Wiedergewinnung. Alles, was damals in private Sammlungen gelangte, ist rechtlich definitiv nicht greifbar.

[16] Siehe neben den oben genannten Aufsätzen auch: Thomas Rudert: Die Verkäufe von Werken aus der sächsischen Schlossbergung im Dresdner Albertinum 1946–1950, in: Matthias Deinert, Uwe Hartmann, Gilbert Lupfer (Hg.): Enteignet, entzogen, verkauft. Zur Aufarbeitung der Kulturgutverluste in SBZ und DDR, Berlin / Boston 2022 (Provenire, Bd. 3), S. 28–40.

[17] Siehe u.a. den Projektbericht zu einem vom Deutschen Zentrum Kulturgutverluste geförderten einschlägigen Projekt unter https://www.proveana.de/de/link/pro10000313 [abgerufen 31.07.2025].

[18] Siehe u.a. Die Moritzburg in Halle (Saale) als zentrales Sammellager für Kunst- und Kulturgut aus der Bodenreform, in: Kulturstiftung Sachsen-Anhalt, Jahrbuch 2022, Gommern 2023, S. 12–31 und zahlreiche weitere einschlägige Publikationen.

[19] Tatsächlich hat diese Thematik durchaus eine gesamtdeutsche Dimension, denn zahlreiche der damals beschlagnahmten und dann verkauften Objekte gelangten nach Westberlin und Westdeutschland und befinden sich dort bis heute in Sammlungen.

[20] Vgl Finkenauer, Thiessen 2023 (wie Anm. 12): S. 10–23 und ab S. 85.

[21] Seit Anfang 2026 kann das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste endlich die Suche nach Objekten fördern, die in der SBZ oder der DDR entzogen wurden und sich heute in öffentlichen oder privaten Sammlungen Deutschlands befinden; siehe: https://kulturgutverluste.de/kontexte/sbz-ddr/foerderung-der-provenienzforschung-im-bereich-kulturgutentziehungen-der [abgerufen am 19.04.2026].

 

Diesen Artikel zitieren: 
Gilbert Lupfer: Die sogenannte Schlossbergung als Teil der Bodenreform, in: Tagungsband — Die „Bodenreform“ und ihre Folgen für die Schlösser und deren Interieur 1945—2025, hg. von Staatliche Schlösser im 20. Jahrhundert, 22.04.2026, URL: https://schloesser20.hypotheses.org/7209.

 

 


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
schloesser20 (22. April 2026). Die sogenannte Schlossbergung als Teil der Bodenreform. Staatliche Schlösser im 20. Jahrhundert. Abgerufen am 10. Juni 2026 von https://schloesser20.hypotheses.org/7209


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